Neuigkeiten

 

Stellungnahme des SSB zur geplanten Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes

Mit Schreiben vom 27.12.2011 teilte die Landesregierung allen betroffenen Verbänden und Institutionen mit,

dass sie beabsichtige, beim Landtag des Landes NRW einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Gesetzes

zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen einzubringen.

Den Verbänden wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 20.01.2012 zu dem Entwurf zu äußern und

eine Stellungnahme abzugeben.

 

Dem Schreiben war der Gesetzesentwurf mit der Anmerkung beigefügt, dass der Entwurf  VERTRAULICH

zu behandeln ist, eine Veröffentlichung an dieser Stelle ist daher nicht gestattet !

 

Gerne veröffentlichen wir aber hier unsere Stellungnahme, die  H I E R  heruntergeladen werden kann.

 

Kreisschützenbund Meschede begrüßt neuen Mitgliedsverein

 

Die St. Georgs-Schützenbruderschaft Meschede e.V. unter der Führung von Hauptmann Andreas Diemel-Kotthoff ist seit dem 28.April 2011

neues Mitglied des Kreisschützenbundes Meschede und erhöht damit die Anzahl der Mitgliedsvereine auf 43.

 

In ihrer Generalversammlung am 16. April 2011 beschlossen die St. Georgs-Schützen in geheimer Abstimmung mit 81 Ja-Stimmen und 51 Nein-Stimmen

bei 4 Enthaltungen den Beitritt zum KSB Meschede und damit auch in den Sauerländer Schützenbund.

Dem schriftlichen Antrag hat  der Vorstand des KSB Meschede satzungsgemäß in seiner Sitzung vom 28. April 2011 einstimmig stattgegeben.

Der Beitritt ist somit vollzogen und der KSB Meschede freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der St. Georgs-Schützenbruderschaft Meschede.

 

Resolutionsschreiben der 6 Schützenverbände aus NRW an den Innenminister

aus dem Inhalt:  

 

.......führt dazu, dass Ordnungsbehörden und Polizei auch bei seit Jahrzehnten unbeanstandet durchgeführten

Traditionsveranstaltungen offensichtlich völlig über das Ziel hinausschießen. Es hat für uns den Anschein, als wären die

betroffenen Dienststellen äußerst verunsichert.........

 

Lesen Sie  h i e r  mehr !

 

Hallenvermietung - Schadenshaftung

Bei Hallenvermietungen kann es immer wieder vorkommen, dass ein Schaden an Gebäude oder Inventar entsteht, den der Verein (Vermieter) ebensowenig zu verantworten hat

wie etwaige verhängte Bußgelder wegen Verstösse gegen polizei-und ordnungsbehördliche  Vorschriften.

Um späteren "Streitigkeiten" aus dem Wege zu gehen, empfehlen wir, einen entsprechend formulierten Paragraphen in den Mietvertrag aufzunehmen.

Den Text können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:  zum Download

 

 


 


 

zurück zur  Startseite :